FDP zu “Bürgerentscheid Kramer Mühle”
Herr Bürgermeister Dr. Eger, meine sehr geehrten Damen und Herren,
In der Vorlage steht:
„Da sich die finanzielle Situation der Gemeinde seit Projektbeginn 2021 aufgrund des Einbruchs der Gewerbesteuereinnahmen stark verschlechtert hat, gibt es wegen der Kosten der Maßnahmen zwischenzeitlich kritische Stimmen aus den Reihen des Gemeinderats und der Bevölkerung“
Genau aus diesem Grund fordert die FDP seit 2021 totale Transparenz aller Maßnahmen, Kosten und Fördergelder.
Für die Gemeinderatssitzung am 26.11.2024 hat unser Ortsbaumeister Herr Ruben Dietz eine hervorragende Vorlage vorbereitet, die für die Bevölkerung klar und verständlich gewesen wäre, und maximale Transparenz geschaffen hätte.
Aufgrund der Tatsache, dass dieser wichtige Top auf der Tagesordnung auf dem letzten Platz Top 18 zu finden war, wurde er zu späterer Stunde nicht mehr behandelt.
In den von uns beantragten Sondersitzungen zur Kramer Mühle am 18.02.2025, 2.04.2025 und 6.05.2025 habe ich immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Vorlage im Gemeinderat behandelt werden muss, um in der Bevölkerung Transparenz zu schaffen.
In dieser Vorlage vom 26.11.2024 steht z. B. unter der Rubrik
Die wesentlichen Ergebnisse:
- Die Gesamtprojektkosten verringern sich um voraussichtlich 30%.
- Die Geschätzten Projektkosten von 23,9 Millionen Euro (Stand: September 2022) sinken auf rund 16,5 Millionen Euro (Stand: September 2024)
- Dies entspricht einer nominalen Reduktion von rund 7,5 Mio. Euro.
- Dies ist auf den bisherigen Verzicht der Mediathek zurückzuführen
- Und noch ein wichtiger Hinweis zum Baupreisindex, die damalige Kostenschätzung von 2022 unterliegt per se einer grundlegenden Kostensteigerung von rund 12%
Eine Kostensteigerung, die jeder einzelne von uns tagtäglich beim Einkaufen, ob im Baumarkt, Lebensmittelmarkt oder sonstigen Einkäufen bemerkt.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil dieser hervorragenden Vorlage ist:
Die Darstellung der wesentlichen Leistungsstände:
- Sanierung Holztragwerk Dachstühle zu 70 % abgeschlossen
- Sanierung, Modernisierung Dächer zu 60 % abgeschlossen
- Abbruch unbrauchbare Teile zu 90% abgeschlossen
- Gebäudesicherung, Fundamentarbeiten zu 100% abgeschlossen
Das sind alles Punkte, die die Bevölkerung nicht wissen kann, weil man sie zum größten Teil von außen nicht sehen kann, und diese Vorlage bis zum heutigen Tag nicht in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung behandelt wurde.
In unserer öffentlichen Fraktionssitzung am vergangenen Mittwoch kam es auch zu kritischen Stimmen.
Auf meine Frage, was man denn glaubt, was die Kramer Mühle am Ende kosten wird, kam die Antwort 60 Mio. Euro, zur Erinnerung geschätzte Projektkosten stand November 2024 16,5 Mio Euro
Und auf meine Frage, ob die Anwesenden wissen, was die Kramer Mühle denn eigentlich gekostet hat, kam die Antwort 5 Mio Euro.
Auch hier zur Herstellung der Transparenz, die Kramer Mühle selbst hat uns 1 Euro gekostet, Grundstückskosten inklusive Kramer Mühle 1.450.000,00 Euro
Zuschuss auf das Grundstück über das Landessanierungsprogramm waren 913.500,00 Euro
Somit hat uns die Kramer Mühle inklusive Grundstück 536.500,00 Euro gekostet.
Der reine Grundstückswert für das 6011 Quadratmeter große Grundstück stand 25.04.2024 liegt bei 3.125.720,00 Euro, auch das muss erwähnt werden.
Wir seitens der FDP haben in der Vergangenheit mehrfach Vorschläge eingebracht, wie man vorgehen könnte, um die Ausgaben zu splitten.
Zuerst führen wir den linken Teil der Kramer Mühle einer Nutzung zu. Links heißt Mühlenwiese, Scheune und Haupthaus.
Dann kann dieser Bereich mit Leben gefüllt werden!
Im Anschluss daran kümmern wir uns, je nach finanzieller Situation, um die Ölmühle. Das heißt nicht, dass aus der Ölmühle nichts gemacht wird.
Je nach finanzieller Situation heißt: vielleicht erst 3 oder 4 Jahre nach der Einweihung der Mühlenwiese, Scheune und Haupthaus.
Seit dem Kauf 2016 bis heute sind ca. 5,5 Mio Euro inklusive Grundstück und Mühle, abzüglich bisher erhaltener und abgerufener Fördergelder stand 23.05.2025 in die Mühle geflossen.
Allerdings ohne Wettbewerb, diese Zahlen liegen uns noch nicht vor.
5,5 Mio Euro in den vergangenen 9 Jahren.
Heute beschäftigen wir uns nun mit einem Antrag der Freien Wähler zum Bürgerentscheid der Kramer-Mühle.
Falls es zu einem Bürgerentscheid kommt, sehen wir es als richtig an, diesen z.B. an die Landtagswahl zu koppeln.
Die Vorgeschlagene Fragestellung der Freien Wähler sehen wir aktuell nicht als praktikabel an, daher finden wir den Vorschlag der Verwaltung richtig, heute im ersten Schritt lediglich über die Durchführung eines Bürgerentscheids abzustimmen.
Und falls es eine Mehrheit für den Bürgerentscheid gibt, in gesonderter Sitzung die genaue Fragestellung zu erarbeiten.
Auch wenn ich die Antwort kenne, möchte ich zur Klarstellung fragen, ob die bisher beschlossenen und beauftragten Maßnahmen vom Bürgerentscheid unberührt bleiben. Das heißt, die bereits beschlossenen Maßnahmen zum Bestandsschutz werden natürlich umgesetzt.
Noch eine grundsätzliche Frage zur Zulässigkeit des Bürgerentscheid oder eines Bürgerbegehrens, oder besser gesagt zur Umsetzbarkeit des Ergebnisses, falls es zu einem Stopp der Maßnahme führen sollte.
Mit den bisherigen Maßnahmen sind wir auch Verpflichtungen eingegangen.
Zum Thema Verpflichtungen sind vor allem Verträge und Denkmalschutz anzuführen.
Die versteckten Verpflichtungen werden vor allem durch die Ingenieurs- und Bauverträge zu einem sensiblen Thema. Hier können Regressforderungen in mehreren Hunderttausend Euro auflaufen.
Durch das Denkmalschutzgesetz BW ist der Bauherr zum Erhalt der denkmalgeschützten Anlage verpflichtet. Bis zu welchem Ausbaustand, das entscheidet das zuständige Denkmalamt des zuständigen Regierungsbezirks. Das kann im äußersten Fall zu einer Anordnung zum Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes führen – kurz Denkmalschutzrechtliche Anordnung.
Diese verpflichtet den Eigentümer zur Sanierung und Instandhaltung der Anlage bis zu einem geforderten Standard.
Auch gegenüber den Förderstellen befindet sich der Bauherr in einer Verpflichtung.
Wir bitten die Verwaltung mit dem zuständigen Denkmalamt Kontakt aufzunehmen und diese um eine Stellungnahme bezüglich eines Bürgerentscheides mit eventuellen Stopp der Maßnahmen zu bitten.
Wir bitten die Verwaltung mit der zuständigen Förderstelle Kontakt aufzunehmen und dies um eine Stellungnahme zu bitten, wie es sich mit den bereits geflossenen und bewilligten Fördergeldern verhält, wenn die Kramer Mühle keiner kommunalen Nutzung zugeführt werden soll.
Herr Dietz, vor kurzem war eine Delegation vom Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 22 Stadtsanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht, Preisrecht sowie eine Delegation vom Ministerium für Landesentwicklung Referat 24 Städtebauliche Erneuerung mit Ihnen in der Kramer Mühle, auch hierzu bitten wir um schriftliche Stellungnahmen.
Wir fordern die Verwaltung auf, völlige Transparenz zur Kramer Mühle herzustellen. Hierzu soll die eingangs erwähnte Sitzungsvorlage von Herrn Dietz vom 26.11.2024 dienen.
Diese muss auf den aktuellen Sachstand gebracht werden, die in den Sondersitzungen erarbeiteten Einsparungspotentiale sind einzupflegen, und im Anschluss in aussagekräftiger Form in den Gemeindenachrichten abgedruckt werden.
Herzlichen Dank,
Michael Herling
Fraktionsvorsitzender der FDP im Gemeinderat St. Leon-Rot