FDP St. Leon-Rot
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Bürgernah und Langfristig - Für unsere Gemeinde
Meldungen
Positionen
Bildung
Armut bekämpft man am besten durch Bildung. Und Bildung ist die Voraussetzung für Wohlstand für alle. Für jeden ganz persönlich ist der Zugang zur Bildung die entscheidende Aufstiegsfrage. Es muss jedem jungen Menschen möglich sein, sich mit eigenem Fleiß den Erfolg zu erarbeiten.
Soziales
Die Kosten für Energie sind der Brotpreis des 21. Jahrhunderts. Energie darf kein Luxus werden. Der Mensch will nicht nur essen und trinken. Er will auch nicht frieren. Und die allermeisten Menschen brauchen das Auto, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen.
Seit 2000 ist die Politik der größte Preistreiber bei Energie.
Darüber täuscht auch der kurzfristige Ausschlag durch die Gasknappheit 2022 nicht hinweg.
Bürgerrechte
Die letzten 2 Jahre waren keine guten Jahre für die Freiheit in unserem Land. Dabei ist die Freiheit wie die Luft zum Atmen. Erst wenn sie fehlt, merkt man, dass man sie braucht. Wir meinen nicht die Freiheit, nach Mallorca fliegen zu dürfen. Und wir meinen auch nicht die Freiheit von Verantwortung.
Sondern wir meinen die Freiheit zur Verantwortung. Wir meinen die gefühlte und gelebte Freiheit zur Verantwortung für sich selbst und seine Nächsten.
Neuigkeiten
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“